Informationen zur Kita-Elternbeitragsbefreiung (Notbetreuung)

 

Liebe Eltern,

ab Januar 2021 besteht für Sie die Möglichkeit, teilweise oder vollständig von den Kita-Elternbeiträgen befreit zu werden – wenn die Kita/Hort aufgrund gesetzlicher Vorgaben geschlossen wurde (Notbetreuung)!


Wie?

  • Pro Kind in einer geschlossenen Kindertagesstätte, für das kein Betreuungsangebot laut gültigem Betreuungsvertrag in Anspruch genommen wurde, wird der komplette Monatsbeitrag erstattet
  • Pro Kind mit Notbetreuungsanspruch in einer geschlossenen Kindertagesstätte, wenn die genehmigte Notbetreuung nur bis max. 50% in Anspruch genommen wurde, wird ein halber Monatsbeitrag erstattet
  • Dies bezieht sich auf die Reduzierung der Betreuungsstunden der Inanspruchnahme!

 Beispielrechnung:

Kind X hat 8 Betreuungsstunden pro Tag, 20 Stunden in der Woche, 4 Wochen lang. So wären das 80 Stunden. Das Kind wird nun 40 von 80 Stunden in die Kita gebracht. 

  • Es wird nur ein halber Elternbeitrag berechnet!

Kind Y wird im Monat 41 von 80 Stunden in die Kita gebracht.

  • Es wird der volle Elternbeitrag fällig!

 

Was muss ich tun?

  • Bitte erklären Sie ab Februar 2021 bis zum 15. eines jeden Monats verbindlich dem Träger gegenüber, in welchem Umfang Sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat in Anspruch nehmen wollen (Vordrucke befinden sich im Hort oder untenstehenden Download)
  • Bitte die ausgefüllten Zettel (bis 15. eines Monats) wieder in der Kita/ dem Hort abgeben!
  • Eine separate Antragstellung für die Gebührenerstattung ist nicht notwendig!

Warum?

  • Mit dieser verbindlichen Erklärung leisten Sie einen Beitrag dazu, den Personaleinsatz und die Gruppenbildung in der pandemischen Situation unter Beachtung des Rahmenhygieneplans bedarfsgerecht zu gestalten.

Download

Abwesenheitserklärung für Februar 2021


 

Vielen Dank

Bleiben Sie gesund

Ihr Erzieherteam vom