Umgang mit Schülerfahrausweisen

Sehr geehrte Eltern und Schüler,
die derzeit ausgegebenen elektronischen Fahrausweise sind bis zum 30.06.2021* oder 31.07.2021* gültig. Wie auch in den letzten Jahren muss eine neue Fahrtberechtigung für das kommende Schuljahr 2021/22 aufgebracht werden. Dies bedeutet, dass jeder Schüler, die VBB-fahrCard auch weiterhin behält und diese Chipkarte nicht zu entsorgen ist!

Um das Aufspielen der Fahrtberechtigung durchführen zu können, werden die Chipkarten am letzten Schultag, wie zwischen dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Schulen und der VGOSL mbH abgestimmt, durch die betreffenden Schulen eingesammelt, und dann wie gewohnt, am Schuljahresanfang wieder ausgeteilt. Zu beachten ist, dass alle Schüler, die im Besitz einer Chipkarte sind (Abgänger, Abiturienten, Schüler der 6. und 10.Klassen sowie Wiederholer), müssen die Chipkarte abgeben. Ist es Schülern aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich die Schule aufzusuchen, bitten wir um Zusendung der Chipkarte bis spätestens zum 10. Juli 2021 an unsere Geschäftsstelle.
Die Fahrschüler dürfen am letzten Schultag (22. und 23.06.2021, Abweichungen aufgrund der aktuellen Lage sind möglich) bei der Heimfahrt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne vorhandenen Fahrausweis nutzen.
Schüler, welche ihre VBB-fahrCard bis zum 31.07.2021 benutzen und ihre Karte für das neue Schuljahr benötigen, sollten in der ersten Augustwoche (KW32) ihre Berechtigung zwingend verlängern lassen. Bitte suchen Sie dazu unsere Geschäftsstelle in der Roßkaupe 6 in 01968 Senftenberg auf.


Achtung: Nach Ablauf der Berechtigung (30.06.2021 od. 31.07.2021) ist die Karte automatisch gesperrt!

Sollte die VBB-fahrCard nicht zu den oben genannten Fristen vorliegen, gilt diese als Verlust, oder liegt eine Beschädigung der Chipkarte durch Eigenverschulden vor, wird in beiden Fällen ein Entgelt in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällig.
Wir weisen darauf hin, dass laut VBB-Tarifvereinbarung vom 01.01.2021 (Teil B, Absatz 5.2.5, Anlage 5 Teil 10.5) die Chipkarte innerhalb von 10 Tagen nach Gültigkeits-/ Vertragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen (VGOSL mbH) zurückzugeben ist.
*Die jeweilige Gültigkeit der Fahrtberechtigung entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid des Schulverwaltungs- und Kulturamtes.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der VGOSL mbH zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vgosl.de/Aktuelles Absatz zur Schülerbeförderung.