Lärmaktionsplanung (LAP)  gem. Bundesimmissionsschutzgesetz – Einsichtnahme und  Mitwirkung - Zwischenstand - LAP Stufe III für Vetschau/Spreewald

[20.07.18] Entsprechend den Inhalten des § 47 d, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), haben Gemeinden eine Pflicht, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieser Forderung nachkommend, wird derzeit der Lärmaktionsplan der Stufe 2 (aus 2012/2013) der Stadt Vetschau/Spreewald  überarbeitet.

Der nachfolgende Entwurf (Fassung Juli 2018) des durch die Stadt Vetschau beauftragten Ingenieurbüros, liegt nunmehr zur Kenntnisnahme bereit. Hiermit wird Jedermann über die Inhalte, Ziele und Vorteile des Lärmaktionsplanes und  aufgezeigten Maßnahmen öffentlich unterrichtet. Des Weiteren findet am 16.08.2018 um 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus der Stadt Vetschau/Spreewald, A.-Bebel-Str. 10 in 03226 Vetschau/Spreewald statt.

Darüber hinaus wird für den Zeitraum vom 20.07.2018 bis zum 20.08.2018 allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Einsichtnahme, im Raum 302 der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10 in 03226 Vetschau/Spreewald, gegeben.

  Lärmaktionsplan für Vetschau/Spreewald - Entwurf (Fassung Juli 2018)

Hinweise und Anregungen können gern direkt Online über ein Kontaktformular auf der Internetseite eingetragen und verschickt werden, oder schriftlich an vorgenannte Adresse.