Sicherheitsgefährdung am Bischdorfer See!

Der Fachbereich Ordnung und Soziales informiert, dass das Gelände um und am Bischdorfer See für die Öffentlichkeit noch nicht freigegeben ist.
Bis zum Erreichen des endgültigen Wasserstandes und zur Nachsorge wird der See weiterhin durch die LMBV geflutet.
Durch den Grundwasseranstieg und die noch nicht abgeschlossene Verfestigung des aufgeschütteten Bodens kann es in den Böschungsbereichen zu einer Rutschung kommen. Diese würde zu einer Flutwelle führen die den gesamten Bereich des Ufers auf der "Dubrauer Seite" überschwemmen könnte.
Ebenso kann es nach neuesten geotechnischen Untersuchungen der LMBV auch in dem Bereich des sehr oft widerrechtlich genutzten Radweges, auf "Dubrauer Seite", zu Rutschungen kommen.
Die entsprechenden Ausschilderungen  der nicht zu betretenden Bereiche und die Sperrungen der Zufahrten durch Sperrschilder, Schranken und Poller sind erfolgt.

Leider werden diese Maßnahmen von vielen Bürgern missachtet.

Es ist weiterhin untersagt:

-    das Betreten und Befahren des Uferbereiches,
-    das Benutzen des Ufer- und Seebereiches zum Baden bzw. Schwimmen,
-    Betreten der Eisfläche im Winter
-    sowie das Aussetzen und Anlegen von Booten aller Art im gesamten Uferbereich.  

Nochmalig wird darauf hingewiesen, dass die nach einer Rutschung auftretende Flutwelle zum einen die Überflutung des Uferbereiches verursacht, zum anderen beim Rückgang jeden dort Badenden mit ihrem Sog in die Tiefe zieht.
Ebenso können die Personen die sich auf der Rutschungsfläche befinden, verschüttet werden.

Es besteht Lebensgefahr!


Die Missachtung der Gefahren- und Hinweisschilder zum Betretungsverbot auf privatem Gelände stellt ein strafbares Delikt (Hausfriedensbruch) dar und kann zur Anzeige gebracht werden.
Die aktuellen Sperrbereichsgrenzen der LMBV für den Bischdorfer See sind auf den Lageplan dargestellt und können unter dem Link im Internet eingesehen werden.