Die Ziele unseres Vereins

 § 2 Zweck (Satzung)

 

  • Förderung der Bildung, Erziehung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen

  • nach § 51 AO verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

  • durch vielseitige Schaffung und Nutzung von Angebotsmöglichkeiten wird der Satzungszweck erreicht

  • zusätzlich bietet der Verein Beratungs- und Fortbildungsangebote für Erwachsene an

 

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