§ 2 Zweck (Satzung)
Förderung der Bildung, Erziehung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen
nach § 51 AO verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
durch vielseitige Schaffung und Nutzung von Angebotsmöglichkeiten wird der Satzungszweck erreicht
zusätzlich bietet der Verein Beratungs- und Fortbildungsangebote für Erwachsene an
Mitgliederversammlung
Frühjahrsputz
Kindertagsfest
Familienweihnachtsfeier
jährlich von November bis April
jeweils Montag – Donnerstag i.d.R. ab 14.00 Uhr
jährlich wechselnder Angebotsplan
traditionelles Angebot in jeder Badesaison für unsere Vorschulkinder
begleitet durch unsere Schwimmmeisterin Birgit Schmied
Vorbereitung auf das Schwimmlager sind das Kneippen und die Wassergewöhnung laut pädagogischer Konzeption